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AG Gelnhausen, 16.09.1987 - C 694/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91
Papierfundstellen
- VersR 1989, 99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.1959 - III ZR 49/58
Ersatz von Anwaltskosten
Auszug aus AG Gelnhausen, 16.09.1987 - C 694/87
Seit BGHZ 30, 154 (= VersR 59, 674) ist davon auszugehen, daß der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte in entsprechender Anwendung des § 91 ZPO von dem Schädiger Ersatz der Kosten verlangen kann, die als Schadensfolgekosten durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstanden sind.